Zuverlässige, vergleichbare und überprüfbare Umweltkennzeichnung
Am 22. März 2023 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zu Green Claims vorgelegt. Ziel ist es, irreführende Umweltangaben zu unterbinden und vertrauenswürdige Informationen über die Nachhaltigkeit von Produkten sicherzustellen.
Derzeit gibt es in der EU etwa 230 Umweltzeichen, von denen die Hälfte nicht von einer unabhängigen Stelle überprüft wird. Dies führt zu Verwirrung bei den Verbraucher*innen und schafft ungleiche Wettbewerbsbedingungen für Unternehmen, die ernsthafte Anstrengungen unternehmen, ihre Umweltleistung zu verbessern.
Hauptziel: Greenwashing bekämpfen
Das Hauptziel der Green Claims Directive besteht darin, Greenwashing (falsche Produktangaben) zu verhindern, indem klare Leitlinien für Unternehmen festgelegt werden, wie Umweltangaben gegenüber Verbraucher*innen korrekt kommuniziert werden.
Implementierungs-Timeline
Parlamentarischer Prozess 2024
Am 14. Februar 2024 wurden die Änderungen des Vorschlags vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz sowie vom Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit angenommen. Der Bericht wird im März 2024 im Plenum zur Abstimmung gestellt.
Die Angelegenheit wird vom neuen Europaparlament nach den Wahlen vom 6. bis 9. Juni 2024 weiterverfolgt.
Nationaler Implementierungsplan
Nachdem die EU-Mitgliedstaaten den Vorschlag genehmigt haben und er Gesetz wird:
● Haben die Mitgliedstaaten 18 Monate Zeit, nationale Gesetze zur Umsetzung der Green Claims Directive zu erlassen.
● Anschließend haben die Mitgliedstaaten 6 Monate Zeit, um die neuen Regeln anzuwenden.
Bewertungsanforderungen für Umweltangaben
Die Mitgliedstaaten müssten sicherstellen, dass Unternehmen eine Bewertung durchführen, um explizite Umweltangaben zu belegen, und dabei eine Reihe von Anforderungen erfüllen, darunter:
Geltungsbereich der Angabe
Angabe, ob sich die Aussage auf das gesamte Produkt oder nur auf einen Teil davon bezieht oder ob sie alle Tätigkeiten eines Unternehmens oder nur einige davon betrifft.
Wissenschaftliche Grundlage
Die Angaben müssen auf allgemein anerkannten wissenschaftlichen Erkenntnissen basieren und es müssen genaue Informationen sowie internationale Normen verwendet werden.
Lebenszyklusperspektive
Bei der Bewertung der Umweltauswirkungen ist eine Lebenszyklusperspektive einzunehmen.
Umfassende Bewertung
Alle wesentlichen Umweltaspekte und -wirkungen müssen berücksichtigt werden, um die Umweltleistung zu beurteilen.
Weitere Anforderungen
Und weitere spezifische Kriterien, die in der endgültigen Richtlinie festgelegt werden.
Der Weg nach vorn mit verifizierten Daten
Offensichtlich ist die Nutzung von durch Dritten verifizierten EPD-Daten, um Umweltangaben zu untermauern, ein verlässlicher Ansatz für die Zukunft.